Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB & VERTRAG ALS PDF

Hier können Sie sich die AGB und einen beispielhaften Coaching Vertrag als PDF herunterladen:

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AGB FÜR COACHING ≅ Mentoring UND PAARBERATUNG

§ 1 ANWENDUNGSBEREICH DER AGB

a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Peter Gayer (nachfolgend „Coach / Mentor“ genannt) und dem Klienten als Coaching- (Mentoring)-Vertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
b) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Coachs/Mentors durch schlüssiges Handeln annimmt und sich an sie zum Zwecke des Coachings – Prozesses wendet.
c) Der Coach/Mentor ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, welche der Coach/Mentor aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder welche ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Coachs/Mentors für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 2 INHALT UND ZWECK DES VERTRAGS
Der Coach/Mentor erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Ausübung des system- und lösungsorientierten Coachings / Mentorings – Prozessbegleitung beim Klienten, unter Berücksichtigung eventueller Behandlungsverbote und seiner Sorgfaltspflicht, anwendet. Dabei werden häufig auch Methoden und Interventionen angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden und Interventionen weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

§ 3 MITWIRKUNG DES KLIENTEN

a) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Der Coach/Mentor ist jedoch berechtigt, das Coaching, Prozessbegleitung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient Beratungsinhalte ablehnt, erforderliche Auskünfte zur Auftragsklärung unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Methoden und Interventionen vereitelt.
b) Der Klient erkennt an, dass er während des Coachings/Mentorings, Prozessbegleitung sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist für seine körperliche und geistige Gesundheit.
c) Der Klient erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge des Coachings/Mentorings, Prozessbegleitung von ihm durchgeführt werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

§ 4 HONORIERUNG

a) Der Coach/Mentor hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Coach/Mentor und Klient vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste (der Website, dem Vertrag oder dem Flyer zu entnehmen) aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder – Verzeichnisse gelten nicht.
b) Die Honorare sind jeweils vor dem Beginn des Programms bzw. vor dem 1:1 Coaching vom Klienten bar oder per Überweisung bis aller spätestens 7 Tagen vor Beginn zu bezahlen. Der Klient erhält bei der Zustimmung zum Programm vorab eine Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
c) Sollte ein fest vereinbarter Termin beim 1:1 Coaching nicht in Anspruch genommen werden, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % der Gesamtgebühr zu begleichen. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wurde oder der Klient (z.B. durch Erkrankung oder Unfall) nachweislich am Erscheinen gehindert ist.

§ 5 HONORARERSTATTUNG DURCH DRITTE

a) Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Coach/Mentor kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
b) Der Coach/Mentor erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine Auskünfte. Auskünfte und notwendige Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 6 VERTRAULICHKEIT DES COACHING

a) Der Coach/Mentor ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken des festgelegten Coachings – Prozessbegleitung zu verwenden.
b) Der Coach/Mentor ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm schriftlich ausgehändigt wurden, oder die er persönlich aufgezeichnet hat, so zu verwahren, dass kein außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann.
c) Der Coach/Mentor behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich des Coachings und der persönlichen Verhältnisse des Klienten keine Auskünfte an Dritte, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Klienten vor.
d) Der Coach/Mentor führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte oder elektronische Klientendatei). Dem Klienten steht eine Einsicht in die Handakte oder elektronische Klientendatei jederzeit zu; er kann die Herausgabe dieser Handakte aber nicht verlangen. Der Klient stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu.

§ 7 RECHNUNGSSTELLUNG
Die Rechnungen, die der Klient nach § 4 Absatz 2 erhält, enthalten grundsätzlich folgende Angaben:
Vollständiger Name und Anschrift des Coachs /Mentors, vollständiger Name und Anschrift des Klienten, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, Leistungsangebot, Zeitpunkt der Leistung, Art und Umfang des Coachings – Prozessbegleitung, Höhe des Honorars für die Einzelleistung, (Gesamtbetrag), ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung.

§ 8 KÜNDIGUNG

a) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit fristlos gekündigt werden.
b) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§ 9 RÜCKFORDERUNGEN

a) Bei Austritt aus dem Vertrag, kann vom Klienten kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern (s. § 4).
b) Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen – Prozessbegleitung bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.

§ 10 Datenschutz / Verschwiegenheit

a) Der Coach/Mentor ist berechtigt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten und speichern zu lassen.
b) Der Coach/Mentor ist verpflichtet, außerhalb gesetzlicher Zeugenpflichten keine Informationen über den Klienten an Dritte weiterzugeben; es sei denn, diese sind bereits öffentlich bekannt oder der Coach wurde von seiner vertraglichen Schweigepflicht entbunden.
c) Der Coach/Mentor ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken des vertraglich festgelegten Coachings – Prozessbegleitung zu verwenden.
d) Aufzeichnungen aller Art sind so zu verwahren, dass außenstehende Dritte keinerlei unbefugten Zugang bekommen.
e) Diese Verpflichtungen gelten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Es gilt die Datenschutzerklärung.

§ 11 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den ABG sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen.

§ 12 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Gerichtsstand: München

Stand 07.03.2022